Schorfheide Camp Vietmannsdorf
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Campingplatzordnung Schorfheide-Camp

Der Campingplatz Schorfheide-Camp liegt in einer bekannten wald- und seenreichen Gegend in der Schorfheide. Von hier aus bieten sich viele Möglichkeiten, die Sehenswürdigkeiten dieser Region kennen zu lernen. Es ist eine ideale Naturlandschaft zur aktiven Erholung und Entspannung. Damit alle Benutzer die Schönheit dieser Natur genießen können und erholsame und fröhliche Ferientage erleben, ist es notwendig, bestimmte Regeln auf dem Campingplatz zu beachten:

  1. Zutritt zum Campingplatz haben nur die Benutzer dieses Campingplatzes. Besucher und Gäste sind anzu- melden und die festgelegten Gebühren sind zu errichten. Mit dem Betreten des Campingplatzes erkennt der Benutzer bzw. Gast oder Besucher die Campingplatzordnung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
  2. Durch die Benutzer ist alles zu vermeiden, was das Leben der Gemeinschaft stören kann. Unnötige Belästigungen u.a. durch laute Musik sind zu vermeiden. Das Befahren des Geländes ist nur außerhalb der Ruhezeiten und im Schritttempo gestattet. Folgende Ruhezeiten sind einzuhalten:
          13.00 Uhr - 15.00 Uhr
          22.00 Uhr - 07.00 Uhr
  3. Im Interesse Aller hat auf dem Campingplatz jeder für Sauberkeit und Ordnung zu sorgen. Die Sicherheits- bestimmungen sowie die Brandschutzordnung sind einzuhalten. Gas- und E--Anlagen in Zelten, Wohnwagen und Caravans müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Für Unfälle haftet der Campinggast. Das Waschen von Kfz sowie Reparatur- und Montagearbeiten sind strengstens untersagt. Die Ausübung eines Gewerbes ist verboten.
  4. Der Stellplatz wird vom Platzwart zugewiesen. Die Einrichtungen des Campingplatzes sind pfleglich zu behandeln. Beschädigungen sind sofort dem Platzwart zu melden.
  5. Das Mitbringen von Hunden ist bei der Anmeldung anzugeben. Sie sind an der Leine zu führen. Verunreinigungen sind durch den Halter sofort zu beseitigen. Hunde und andere Tiere haben keinen Zutritt zu den Sanitäreinrichtungen.
  6. Das Entsorgen der Campingtoilette hat in der dafür vorgesehenen separaten Einrichtung (Ausguss) zu erfolgen.
  7. Eine Umgrenzung des Stellplatzes sowie offenes Feuer am Stellplatz ist untersagt.
  8. Das Grillen kann auf dem dafür vorgesehenen Grillplatz erfolgen.
  9. Die Benutzung der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Kinder unter 5 Jahren dürfen die Sanitärräume nur in Begleitung Erwachsener benutzen.
  10. Der Benutzer hat den Stellplatz in einem sauberen und ordentlichen Zustand zu verlassen. Durch den Platzwart erfolgt eine Schlussabnahme.
  11. Jugendliche unter 16 Jahren sind nur in Begleitung Erwachsener bzw. ihrer Eltern zugelassen.
  12. Der Platzwart ist in Ausübung des Hausrechtes befugt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder des Platzes zu verweisen, wenn dies der Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit auf dem Platz im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
  13. Alle Bekanntmachungen und Informationen am Aushang sind zu beachten.